Was sind Mediationsdienste?


  • Welche Voraussetzungen müssen Mediatoren erfüllen? Mediatoren müssen gemäß Art. 12. Abs. 2 P2B-VO folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 
    • Sie sind unparteiisch und unabhängig. 
    • Ihre Mediationsdienste sind für gewerbliche Nutzer der betreffenden Online-Vermittlungsdienste erschwinglich. 
    • Sie sind in der Lage, ihre Mediationsdienste in der Sprache der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen, die das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter der Online-Vermittlungsdienste und dem betroffenen gewerblichen Nutzer regeln. 
    • Sie sind entweder physisch am Ort der Niederlassung oder am Wohnsitz des gewerblichen Nutzers oder mittels Kommunikationstechnik aus der Ferne leicht zu erreichen. 
    • Sie können ihre Mediationsdienste unverzüglich erbringen. 
    • Sie verfügen über ein ausreichendes Verständnis der allgemeinen Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen, sodass sie wirksam zum Versuch der Streitbeilegung beitragen können.
  • Wie unterstützt Sie Bitkom Consult bei der Umsetzung der Platform-To-Business Verordnung? Die Rechtsexperten von Bitkom Consult unterstützen Plattformen und Anbieter durch Mediationsleistungen gem. Art. 12 P2B-VO. Details zum Mediationsangebot finden Sie hier.
  • Was kostet die Benennung von Bitkom Consult als Mediationsdienst? Die Benennung ist für Plattformen kostenfrei. Die Vergütungsfreiheit sichert die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit von Bitkom Consult im Mediationsverfahren. Die Kosten für das Mediationsverfahren selbst ergeben sich aus dem zwischen den Streitparteien separat abzuschließenden Mediationsvertrag. Weitere Informationen zur neuen EU Plattformregulierung finden Sie auf der Themenseite des Bitkom.

Jetzt Kontakt aufnehmen  Jetzt Termin vereinbaren

 

Ali Tschakari
Ali Tschakari
Leiter Bitkom Consult
Bitkom Servicegesellschaft mbH