Der Data Act im Fokus: Kernziele und Hauptregelungen

Am 9. November 2023 hat das Europäische Parlament den Data Act verabschiedet, ein wegweisender Schritt mit dem Ziel, den Zugang und die Nutzung von bei der Verwendung von Produkten und Dienstleistungen generierten Daten zu erleichtern. Hier werfen wir einen genaueren Blick auf die wesentlichen Ziele und Regelungen dieses wegweisenden Gesetzes:

Allgemeine Anwendung und Fokussierung auf Vernetzung:
Die Verordnung erstreckt sich auf alle Arten von Daten, einschließlich technischer Daten, Texte, Audio und Bilder, sowohl personenbezogene als auch nicht-personenbezogene Daten mit Metadaten. Ein breiter Adressatenkreis umfasst Hersteller, Nutzer, Dateninhaber, Datenempfänger, öffentliche Stellen, Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten sowie Teilnehmer von Data Spaces und Anbieter von Anwendungen, die Smart Contracts verwenden.

Ein herausragendes Merkmal ist auch die Fokussierung auf "vernetzte Produkte und verbundene Dienste". Dies bezieht sich insbesondere auf das Internet of Things (IoT) und umfasst Produkte wie vernetzte Autos, Smart Speaker und andere Geräte im Bereich Smart Home.

Umfassender Adressatenkreis:
Eine bedeutende Verbesserung im Vergleich zum Kommissionsentwurf besteht in den klaren Definitionen. "Vernetztes Produkt" wird als ein Gegenstand definiert, der Daten über Nutzung oder Umgebung erlangt, generiert oder erhebt, ohne jedoch die Hauptfunktion der Datenverarbeitung im Namen einer anderen Partei außer dem Nutzer zu haben. Ein "verbundener Dienst" ist ein digitaler Dienst, der mit dem Produkt verbunden ist und dieses ergänzt, aktualisiert oder anpasst. Diese klaren Definitionen sollen für Transparenz und Eindeutigkeit sorgen.

Schlüsselverpflichtungen im Data Act:
Ein zentrales Element des Data Act ist die Verpflichtung zur Bereitstellung von Nutzerdaten an B2B- oder B2C-Nutzer. Vernetzte Produkte müssen so konzipiert sein, dass Nutzern ein kostenloser Zugang zu Daten in einem umfassenden, strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format ermöglicht wird. Transparenz und Informationspflichten vor Vertragsabschluss sind entscheidend, ebenso wie das Verbot des Handels mit Nutzerdaten und die exklusiven Vermarktungsrechte für Nutze.

Zeitplan für Inkrafttreten und Anwendung:
Der Data Act tritt am 20. Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die meisten Regelungen werden voraussichtlich ab dem 20. Monat nach Inkrafttreten anwendbar sein, ab August 2025. Die Verpflichtung zur Implementierung von Zugangsmöglichkeiten zu Nutzerdaten in vernetzten Produkten gilt ab August 2026.

Fazit:
Der Data Act repräsentiert ein grundlegendes Potenzial, um wesentliche Ziele im EU-Binnenmarkt zu verwirklichen und eine umfassendere Nutzung der gesammelten Daten zu ermöglichen. Der vorliegende Entwurf bildet hierfür eine erste Grundlage. In der Praxis könnten jedoch bedeutende Herausforderungen bei der Anwendung des Data Act auftreten, insbesondere im Hinblick auf die Beurteilung, ob Produkte dem Anwendungsbereich des Gesetzes unterliegen, sowie im komplexen Zusammenspiel mit den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Daher ist es ratsam, dass Unternehmen frühzeitig die Bestimmungen des Data Acts berücksichtigen und die vorgesehenen Regelungen sorgfältig evaluieren.

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